(C) 2019 pp. by: Tastenschule-Flensburg.de



(C) 2019 pp. by: Tastenschule-Flensburg.de

Vermittlungsbonus - Das Dankeschön der Tastenschule-Flensburg.de
Für jeden neuen Schüler, den Du an die Tastenschule-Flensburg vermittelst, zahlen wir Dir 30,00 EUR in BAR aus, wenn Du die nachfolgend definierten Bedingungen erfüllst.

Du denkst jetzt bestimmt: "Das gab es doch nie" . . . wer hat denn heute noch etwas zu verschenken?"
Stimmt, wir verschenken nicht "mal eben so" 30,00 EUR. Aber wir honorieren Deine Vermittlung.

DER VERMITTLUNGSBONUS


Voraussetzungen für die Auszahlung des Vermittlungsbonus

Gültigkeit:
Das Vermittlungs-Bonussystem gilt nur für die Vermittlung eines neuen Schülers, der sich aufgrund Deiner Vermittlung zum Instrumental- oder Gesangsunterricht anmeldet. Anmeldungen zu Workshops und Seminaren sind von diesem System ausgeschlossen.

Frage 1: Wer darf mitmachen um diesen Bonus zu erhalten?
Antwort: Jeder, egal ob er schon Schüler(in) an der Tastenschule-Flensburg ist oder nicht.

Frage 2: Muss ich volljährig sein um daran teilnehmen zu können?
Antwort: Im Prinzip nein, denn die Höhe der Geldsumme fällt unter den "Taschengeldparagraph".
Aber: Deine Eltern sollten das Ausfüllen der Felder unten genehmigen und über die Auszahlung Bescheid wissen.

Klartext: Der Erziehungsberechtige oder Vertretungsberechtigte muss über die Teilnahme informiert sein!

Frage 3: Für wen gilt nicht das Bonus Prinzip?
Wer schon als Schüler in der Tastenschule-Flensburg angemeldet ist kann KEINE Vermittlung geltend machen, wenn er ein weiteres Familienmitglied (Verwandtschaft 1. Grades), also Schwester, Bruder, Vater etc. zur Anmeldung vermittelt.
Grund: Für Familienmitglieder gibt es bei uns Familienrabatte (siehe Gebühren- und Entgeltordnung).

2 Beispiele:

1.
Ein Kind nimmt bereits am Instrumental-Unterricht der Tastenschule-Flensburg teil und eines seiner Geschwister wird angemeldet. Dann gilt das System NICHT.
Vermittelt ein Schüler aber zum Beispiel die Anmeldung für das Kind einer Tante, dann besteht Anspruch, da dies einen Verwandtschaftsgrad 2. Grades darstellt.

2.
Du kennst einen Bekannten, der Keyboard- oder Klavier-Unterricht oder Gesangsunterricht etc. möchte, DU verweist ihn zur Anmeldung an die Tastenschule-Flensburg und er meldet sich an. Dann gilt das System.

Abschließend und Wichtig: Wann wird der Bonus ausgezahlt und wann nicht?

Der von Dir vermittelte Schüler muss 2 Monate am Unterricht teilgenommen haben und hat nicht gekündigt. Dann wird am 1. des dritten Monats der Betrag in Höhe von 30,00 EUR BAR an Dich ausgezahlt bzw. auf Dein Konto überwiesen.
Beendet der Schüler den Unterricht innerhalb der ersten 2 Monate, wird der Bonus NICHT gezahlt.

BITTE UNBEDINGT LESEN:
Sofern Personen unter 16 Jahren personenbezogene Daten an die Tastenschule-Flensburg übermitteln, ist dies nur gestattet, sofern der Erziehungsberechtigte selbst eingewilligt hat oder der Einwilligung des Jugendlichen zugestimmt hat.
Hierzu müssen uns gemäß Art. 8 Abs. 2 DSGVO die Kontaktdaten des Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden, um uns von der Einwilligung bzw. der Zustimmung des Erziehungsberechtigten zu überzeugen.
Diese Daten sowie die Daten des Minderjährigen werden dann entsprechend dieser Datenschutzerklärung verarbeitet.

Sofern wir feststellen, dass ein Minderjähriger unter 16 Jahren personenbezogene Daten an uns gesandt hat, ohne dass der Erziehungsberechtigte selbst eingewilligt oder der Einwilligung des Minderjährigen zugestimmt hat, werden wir die Daten umgehend löschen.